Vogelgrippe Schleswig-Holstein: Landwirtschaftsministerium aktualisiert Lageeinschätzung



Angesichts der Fälle von Vogelgrippe in der Türkei aktualisiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume seine Lageeinschätzung. Angesichts der Jahreszeit stellt die neue Entwicklung keine Vergrößerung der Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel dar. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es mit dem Einsetzen des Vogelzugs (vermutlich Ende Februar/Anfang März 2006) wieder zu einem Aufstallungsgebot für Geflügel kommen wird.


Text: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume


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Die noch immer größte Gefahr geht aktuell von der Einfuhr von Geflügelfleisch, Federn, Eiern usw. aus den betroffenen Gebieten aus. Deshalb ist diese Einfuhr weiterhin verboten. Die Überwachung der Einreisen aus den Gefahrgebieten (Russland, Türkei, Fernost) auf dem Schiffs- und Luftweg wird auf Weisung des Landwirtschaftsministeriums weiter nachdrücklich durchgeführt. Allerdings findet zurzeit saisonbedingt kein Charterflugverkehr mit der Türkei statt.

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Die Zeit seit dem vergangenen Herbst wird von den betroffenen Behörden und Institutionen intensiv für die Vorbereitung auf ein etwaiges Auftreten der Vogelgrippe genutzt, um dann die Infektionsherde so effektiv wie möglich bekämpfen zu können. Das Ministerium weist darauf hin, dass der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern aus gesicherter Herkunft nach wie vor gefahrlos möglich ist.

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