Vogelgrippe Schleswig-Holstein: Landwirtschaftsministerium
aktualisiert Lageeinschätzung
Angesichts der Fälle von Vogelgrippe in der Türkei
aktualisiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume seine Lageeinschätzung. Angesichts der Jahreszeit stellt die
neue Entwicklung keine Vergrößerung der Gefahr der Einschleppung
der Vogelgrippe durch Zugvögel dar. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit
hoch, dass es mit dem Einsetzen des Vogelzugs (vermutlich Ende Februar/Anfang
März 2006) wieder zu einem Aufstallungsgebot für Geflügel kommen
wird.
Text: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume
Neues aus Schleswig-Holstein
Die noch immer größte Gefahr geht aktuell von der Einfuhr von Geflügelfleisch,
Federn, Eiern usw. aus den betroffenen Gebieten aus. Deshalb ist diese Einfuhr
weiterhin verboten. Die Überwachung der Einreisen aus den Gefahrgebieten
(Russland, Türkei, Fernost) auf dem Schiffs- und Luftweg wird auf Weisung
des Landwirtschaftsministeriums weiter nachdrücklich durchgeführt.
Allerdings findet zurzeit saisonbedingt kein Charterflugverkehr mit der Türkei
statt.
Die Zeit seit dem vergangenen
Herbst wird von den betroffenen Behörden und Institutionen intensiv für
die Vorbereitung auf ein etwaiges Auftreten der Vogelgrippe genutzt, um dann
die Infektionsherde so effektiv wie möglich bekämpfen zu können.
Das Ministerium weist darauf hin, dass der Verzehr von Geflügelfleisch
und Eiern aus gesicherter Herkunft nach wie vor gefahrlos möglich ist.