Südschleswigsche Wählerverband: Informationen zum SSW


Nach der Landtagswahl 2005 war der SSW in ganz Deutschland in aller Munde. Sollte oder wollte er doch mittels Unterstützung ihrer gewählten zwei Abgeordneten den Verlierern der Wahl, der SPD / GRÜNEN Koaliation dazu verhlefen, weiterhin die Regierung zu stellen. Aber auch die Christdemokraten, deren 34 Sitze (obwohl nun größte Fraktion) ebenfalls nicht für eine Regierungsbildung reichten, könnten diese zwei Stimmen des SSW gebrauchen.
Und so wurde der SSW in ganz Deutschland bekannt.

Wie ist der SSW entstanden?
Dazu der SSW:
"Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde 1948 als Partei der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig und der nationalen Friesen in Nordfriesland gegründet.
Der SSW orientiert seine Politik eng an der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in Skandinavien.
"
...weiter heißt es:
"Der SSW ist seit 1947 im Kieler Landtag dabei. Von 1971 bis 1996 saß Karl Otto Meyer als "Ein-Mann-Fraktion" für den SSW im Landtag. Er zählt mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem konsequenten Kämpfen für demokratische Werte zum politischen "Urgestein" in Schleswig-Holstein.

Im 15. Schleswig-Holsteinischen Landtag (2000-2005) ist der SSW mit drei Abgeordneten vertreten: Anke Spoorendonk, Lars Harms"

Siehe auch die Presseerklärung rechts vom 22.2.2005





Landtagspräsident Arens:
SSW-Abgeordnete haben vollwertiges Mandat

Kiel (SHL) – Zur Diskussion in den Medien um die Stellung und Wertigkeit der Mandatsträger des SSW erklärte Landtagspräsident Heinz-Werner Arens:

„Das Mandat der Abgeordneten des SSW ist gleichwertig zu denen aller anderen Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Es ist ein vollwertiges Mandat. Es unterliegt keinen Einschränkungen und hat im parlamentarischen Verfahren gleichen Wert. Spekulationen in den Medien über Unterschiede, die sich aus der besonderen verfassungsmäßigen Stellung der Südschleswigschen Minderheit und der Befreiung des SSW von der 5 %-Klausel ergeben, entbehren jeder verfassungsrechtlichen Grundlage“, erklärte Landtagspräsident Arens. Abschließend fügte Arens hinzu: „Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unter Zurückweisung der Gründe des Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts unter anderem auch diese Auffassung bekräftigt.

Zudem sei an dieser Stelle festgestellt, dass die Änderung des schleswigholsteinischen Wahlrechts, die unter anderem die Möglichkeit der Wahl des SSW auch im Landesteil Holstein eröffnet hat, nicht auf Initiative des SSW erfolgt ist.“

Pressemitteilung Landtag 22.2.2005


Kommentar:
Die Aufregung, das nun eine "Splitterpartei" für die Regierung sorgen soll, finden wir etwas übertrieben. Immerhin hat sie 3,7 % erreicht. Die anderen beiden kleinen Parteien Grüne und FDP haben etwas über 6 % erreicht - so gesehen, sind das doch auch fast Splitterparteien - oder??




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