Nach der Landtagswahl 2005 war der SSW in ganz Deutschland in aller Munde. Sollte
oder wollte er doch mittels Unterstützung ihrer gewählten zwei Abgeordneten
den Verlierern der Wahl, der SPD / GRÜNEN Koaliation dazu verhlefen, weiterhin
die Regierung zu stellen. Aber auch die Christdemokraten, deren 34 Sitze (obwohl
nun größte Fraktion) ebenfalls nicht für eine Regierungsbildung
reichten, könnten diese zwei Stimmen des SSW gebrauchen.
Und so wurde der SSW in ganz Deutschland bekannt.
Wie ist der SSW entstanden?
Dazu der SSW:
"Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde 1948 als
Partei der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig und der nationalen
Friesen in Nordfriesland gegründet.
Der SSW orientiert seine Politik eng an der gesellschaftlichen und politischen
Entwicklung in Skandinavien."
...weiter heißt es:
"Der SSW ist seit 1947 im Kieler Landtag dabei. Von 1971 bis 1996 saß
Karl Otto Meyer als "Ein-Mann-Fraktion" für den SSW im Landtag.
Er zählt mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem konsequenten
Kämpfen für demokratische Werte zum politischen "Urgestein"
in Schleswig-Holstein.
Im 15. Schleswig-Holsteinischen Landtag (2000-2005) ist der SSW mit drei Abgeordneten vertreten: Anke Spoorendonk, Lars Harms"
Siehe auch die Presseerklärung rechts vom 22.2.2005
Kiel (SHL) – Zur Diskussion in den Medien um die
Stellung und Wertigkeit der Mandatsträger des SSW erklärte Landtagspräsident
Heinz-Werner Arens:
„Das Mandat der Abgeordneten des SSW ist gleichwertig zu denen aller
anderen Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Es ist ein vollwertiges
Mandat. Es unterliegt keinen Einschränkungen und hat im parlamentarischen
Verfahren gleichen Wert. Spekulationen in den Medien über Unterschiede,
die sich aus der besonderen verfassungsmäßigen Stellung der Südschleswigschen
Minderheit und der Befreiung des SSW von der 5 %-Klausel ergeben, entbehren
jeder verfassungsrechtlichen Grundlage“, erklärte Landtagspräsident
Arens. Abschließend fügte Arens hinzu: „Das jüngste
Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unter Zurückweisung der Gründe
des Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts unter anderem auch diese
Auffassung bekräftigt.
Zudem sei an dieser Stelle festgestellt, dass die Änderung des schleswigholsteinischen
Wahlrechts, die unter anderem die Möglichkeit der Wahl des SSW auch im
Landesteil Holstein eröffnet hat, nicht auf Initiative des SSW erfolgt
ist.“
Pressemitteilung Landtag 22.2.2005
Kommentar:
Die Aufregung, das nun eine "Splitterpartei" für die Regierung
sorgen soll, finden wir etwas übertrieben. Immerhin hat sie 3,7 % erreicht.
Die anderen beiden kleinen Parteien Grüne und FDP haben etwas über
6 % erreicht - so gesehen, sind das doch auch fast Splitterparteien - oder??