Kombilohn Schleswig-Holstein -
Landesregierung weitet Förderung aus
Die Landesregierung hat die Fördermöglichkeiten
des Kombilohns zum 15. Februar stark erweitert. Im Rahmen des "10.000-Jobs-Programm"
der Landesregierung werden mit dem Kombilohn-Modell Anreize für Arbeitgeber
gesetzt um zusätzliche Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose
zu schaffen.
Seit dem 15. Februar bezieht die Förderung jetzt auch den Abschluss von
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mit besonders benachteiligten
Personen ein, die nicht Arbeitslosengeld II-Empfänger sind. Dies gilt etwa
für Jugendliche unter 25 Jahre und für ältere Arbeitslose über
50 Jahre. "Wenn für diese Gruppen zusätzliche Arbeitsplätze
mit unserer Förderung geschaffen werden können, dürfen wir nicht
erst warten, bis sie Empfänger des Arbeitslosengeldes II sind", sagte
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer heute in Kiel.
Die Förderquote in Höhe von 45 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts
und der Förderzeitraum bleiben unverändert, zugleich wurde aber
der Förderhöchstbetrag auf 400 Euro gesteigert, um auch im mittleren
Lohnsegment Anreize zu schaffen. Rohwer appellierte an alle Unternehmen, das
neue Angebot konsequent zu nutzen und damit Arbeitslosen eine neue berufliche
Perspektive zu geben.
Arbeitsplätze schaffen in Schleswig-Holstein
Der Kombilohn wird mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds
(ESF) gefördert. Der ESF unterstützt die Entwicklung der Beschäftigung
durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes,
der Anpassungsfähigkeit, der Chancengleichheit und der Investitionen
in die Arbeitskräfte. Der ESF beteiligt sich in den Jahren 2000 - 2006
mit Fördermitteln in Höhe von rund 170 Millionen Euro an Förderprogrammen
im Land Schleswig-Holstein.
Anträge auf Förderung können bei der
Beratungsgesellschaft für Beschäftigung (BSH) unter www.bsh.sh
oder
0 43 21/97 72-2 51 angefordert werden. Auf der Homepage der BSH werden zusätzlich
Informationen zu den weiteren Förderangeboten der Landesregierung bereitgehalten.