Kombilohn Schleswig-Holstein -
Landesregierung weitet Förderung aus


Die Landesregierung hat die Fördermöglichkeiten des Kombilohns zum 15. Februar stark erweitert. Im Rahmen des "10.000-Jobs-Programm" der Landesregierung werden mit dem Kombilohn-Modell Anreize für Arbeitgeber gesetzt um zusätzliche Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen.

Seit dem 15. Februar bezieht die Förderung jetzt auch den Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mit besonders benachteiligten Personen ein, die nicht Arbeitslosengeld II-Empfänger sind. Dies gilt etwa für Jugendliche unter 25 Jahre und für ältere Arbeitslose über 50 Jahre. "Wenn für diese Gruppen zusätzliche Arbeitsplätze mit unserer Förderung geschaffen werden können, dürfen wir nicht erst warten, bis sie Empfänger des Arbeitslosengeldes II sind", sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer heute in Kiel.

Die Förderquote in Höhe von 45 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts und der Förderzeitraum bleiben unverändert, zugleich wurde aber der Förderhöchstbetrag auf 400 Euro gesteigert, um auch im mittleren Lohnsegment Anreize zu schaffen. Rohwer appellierte an alle Unternehmen, das neue Angebot konsequent zu nutzen und damit Arbeitslosen eine neue berufliche Perspektive zu geben.

Arbeitsplätze schaffen in Schleswig-Holstein


Der Kombilohn wird mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Der ESF unterstützt die Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit, der Chancengleichheit und der Investitionen in die Arbeitskräfte. Der ESF beteiligt sich in den Jahren 2000 - 2006 mit Fördermitteln in Höhe von rund 170 Millionen Euro an Förderprogrammen im Land Schleswig-Holstein.

Anträge auf Förderung können bei der Beratungsgesellschaft für Beschäftigung (BSH) unter www.bsh.sh oder
0 43 21/97 72-2 51 angefordert werden. Auf der Homepage der BSH werden zusätzlich Informationen zu den weiteren Förderangeboten der Landesregierung bereitgehalten.

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